Gültig ab 29-10-23

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TEIL A: HINTERGRUND

1. Die Kryptowährungsdienste

1.1 Die „Kryptowährungsdienste“ sind zusätzliche Dienstleistungen, die berechtigten NETELLER-Kontoinhabern folgende Möglichkeiten bieten:

1.1.1 Kaufen und Verkaufen von Anteilen an bestimmten unterstützten Kryptowährungen mit dem Guthaben ihrer NETELLER-Konten („Sofort-Kauf/-Verkauf“).

1.1.2 Abheben von Geldbeträgen von ihren NETELLER-Konten, um unterstützte Kryptowährungen zu kaufen und diese unterstützten Kryptowährungen an ihre benannten Krypto-Wallets zu senden („Abhebung in Kryptowährung“)

1.2 Bitte beachten Sie, dass Kryptowährungen – im Gegensatz zu den E-Geld- und Zahlungsdiensten, die wir im Rahmen der NETELLER-Kontonutzungsbedingungen anbieten – derzeit nicht von der britischen Financial Conduct Authority („FCA“) reguliert werden. Die Kryptowährungsdienste, die Ihnen im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls nicht durch die FCA reguliert.

1.3 Keine finanzielle Beratung. Im Rahmen der Kryptowährungsdienste werden wir u. U. Informationen über den Preis, die Spanne oder die Volatilität der unterstützten Kryptowährungen sowie über Ereignisse, die den Preis der Kryptowährungen im Allgemeinen beeinflusst haben, bereitstellen. Die bereitgestellten Informationen sind ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir bieten Ihnen jedoch keine Beratung bezüglich der Kryptowährungsdienste. Daher sollten Sie sich bei Investitionsentscheidungen nicht auf solche Informationen verlassen (ganz gleich, ob sie direkt von uns oder über eine Kryptowährungsbörse bereitgestellt wurden): Die Entscheidung über den Kauf oder Verkauf einer Beteiligung an einer unterstützten Kryptowährung liegt allein bei Ihnen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Transaktion mit Kryptowährungen für Sie bzw. unter Ihren Umständen geeignet ist, sollten Sie sich an einen unabhängigen Finanzberater wenden.

2 Über NETELLER und diese Kryptowährungsbedingungen

2.1 NETELLER® ist ein Handelsname von Paysafe Financial Services Limited, einer Gesellschaft nach dem Recht von England und Wales mit der Registrierungsnummer 4478861. Wir sind von der britischen Financial Conduct Authority gemäß den „Electronic Money Regulations 2011“ (Bestimmungen für die Ausgabe von elektronischen Zahlungsmitteln und -instrumenten) als E-Money-Institut zugelassen. Wir sind seit dem 12. November 2021 gemäß den britischen Verordnungen über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Geldtransfer (Informationen über den Auftraggeber) von 2017 (MLRs) registriert, um bestimmte Kryptoasset-Aktivitäten in Großbritannien durchzuführen. Unsere E-Money-Registernummer bei der FCA lautet 900015.

2.2 Dieses Dokument (die „Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen“) legt die Bedingungen für Ihre Nutzung der Kryptowährungsdienste fest und stellt zusammen mit allen anderen Bedingungen, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und NETELLER („wir“, „uns“, „unser“ usw.) bezüglich der Kryptowährungsdienste dar.

2.3 Diese Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen sind in vier separate Teile unterteilt:

2.3.1 Dieser Teil A enthält einige allgemeine Informationen über die Kryptowährungsdienste und diese Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen;

2.3.2 Teil B enthält die besonderen Bedingungen für die Nutzung des Dienstes für sofortigen Kauf/Verkauf;

2.3.3 Teil C enthält die besonderen Bedingungen für den Dienst „Abhebung in Kryptowährung“; und

2.3.4 Teil D enthält die Konditionen, die unsere Beziehung zu Ihnen im Rahmen dieses Vertrags regeln.

2,4 Wir raten Ihnen, eine Kopie dieser Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen für zukünftige Referenzzwecke auszudrucken oder herunterzuladen und aufzubewahren. Sie können die aktuellen Nutzungsbedingungen für Kryptowährung jederzeit auf unserer Website einsehen.

2.5 Durch den Zugriff auf die Kryptowährungsdienste und deren Nutzung erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen einverstanden.

2.6 Diese Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen sind daher im Zusammenhang mit den NETELLER-Kontonutzungsbedingungen, die für Ihr NETELLER-Konto gelten, zu lesen und auszulegen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten zwischen den NETELLER-Kontonutzungsbedingungen und diesen Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen gelten vorrangig die Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen für alle Angelegenheiten bezüglich dieser Unstimmigkeiten.

3. Anspruchsvoraussetzungen

3.1 Sie dürfen nur auf die Kryptowährungsdienste zugreifen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

3.1.1 Sie sind ein NETELLER-Mitglied;

3.1.2 Sie haben nicht gegen die NETELLER-Kontonutzungsbedingungen verstoßen;

3.1.3 Ihr NETELLER-Konto wurde nicht von NETELLER gesperrt oder ausgesetzt; und

3.1.4 Ihr Wohnsitz befindet sich in einem unterstützten Land.

3.2 Wenn Sie kein NETELLER-Konto haben, können Sie ein solches anlegen; dazu müssen Sie sich gemäß den Anweisungen auf unserer Website registrieren lassen, wie im Abschnitt 4 der NETELLER-Kontonutzungsbedingungen dargelegt.

3.3 Unter bestimmten Umständen können wir Ihnen bestimmte Fragen stellen oder Sie um zusätzliche Informationen bitten, um Ihre Identität zu prüfen/zu bestätigen und damit unsere gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

3.3.1 Wir müssen u. U. Identitätsprüfungen durchführen, bevor oder nachdem wir Ihnen die Kryptowährungsdienste zur Verfügung gestellt haben.

3.3.2 Wir werden Sie ggf. auffordern, uns Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn wir diese vernünftigerweise benötigen, um unsere Prüfungen durchzuführen.

3.4 Durch die Nutzung der Kryptowährungsdienste bestätigen Sie Folgendes:

3.4.1 Sie haben die Risikoerklärung für Kryptowährungsdienste gelesen und verstanden; und

3.4.2 Sie werden die Kryptowährungsdienste nicht auf eine Weise nutzen, die gegen die allgemeinen Verbote bezüglich Ihres NETELLER-Kontos gemäß den NETELLER-Kontonutzungsbedingungen verstößt.

4. Verfügbarkeit der Kryptowährungsdienste

4.1 Wir garantieren nicht dafür, dass Sie die Kryptowährungsdienste jederzeit nutzen können. Eine Kryptowährungstransaktion wird nur dann auf Ihrem NETELLER-Konto verbucht, wenn wir in der Lage sind, den Auftrag über eine Kryptowährungsbörse auszuführen.

4.2 Wir können nicht für den Wert der unterstützten Kryptowährungen zu dem Zeitpunkt garantieren, zu dem Sie Ihre Auftragsanweisung erteilen. Wir werden uns in angemessener Weise bemühen, Ihre Auftragsanweisung zum angebotenen Preis auszuführen; es kann jedoch vorkommen, dass die Kryptowährungsbörse dies nicht erlaubt (und wir nicht erfahren, warum). In diesem Fall werden wir Sie benachrichtigen und Sie auffordern, den Kauf-/Verkaufsauftrag für die betreffende Kryptowährung erneut zu genehmigen, indem Sie eine neue Auftragsanweisung erteilen. (Diese kann einen anderen Kauf-/Verkaufspreis haben.)

4.3 Die grundlegenden Protokolle der unterstützten Kryptowährungen können plötzlichen Änderungen der Betriebsregeln (Abspaltungen oder „Forks“) ausgesetzt sein. Wenn eine Abspaltung innerhalb des zugrundeliegenden Systems auftritt, werden wir uns mit der entsprechenden Kryptowährungsbörse in Verbindung setzen, um die beste Vorgehensweise für NETELLER-Mitglieder in Bezug auf das betreffende Ereignis zu bestimmen. Jede Entscheidung, die im Namen des NETELLER-Mitglieds getroffen wird, liegt im alleinigen Ermessen von NETELLER.

4.4 Die Kryptowährungsdienste werden ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigend Garantie bereitgestellt. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Kryptowährungsdienste jederzeit verfügbar sind, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Zwar werden wir uns in angemessener Weise bemühen, Ihnen die Kryptowährungsdienste so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen, aber wir können nicht garantieren, dass der Zugang nicht unterbrochen wird oder dass es keine Verzögerungen, Ausfälle, Fehler, Auslassungen oder Verluste von übertragenen Informationen geben wird.

4.5 Wir werden jedoch in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kryptowährungsdienste in der Regel gemäß diesen Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen von Ihnen genutzt werden können.

4.6 Wir können die Nutzung der Kryptowährungsdienste zu Wartungszwecken aussetzen; in einem solchen Fall werden wir uns in angemessener Weise bemühen, Sie über die geplante Unterbrechung zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie so schnell wie möglich nach den Arbeiten informieren.

TEIL B – SOFORT-KAUF/-VERKAUF

5. Der Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst

5.1 Unser Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst ermöglicht es Ihnen:

5.1.1 Anteile an einer oder mehreren unterstützten Kryptowährungen mit dem E-Geld Ihres NETELLER-Kontos oder, im Falle einer Krypto-zu-Krypto-Transaktion, mit Ihrem Kryptowährungs-Konto zu kaufen;

5.1.2 Ihre Anteile an einer oder mehreren unterstützten Kryptowährungen im Austausch gegen E-Geld oder, im Falle einer Krypto-zu-Krypto-Transaktion, im Austausch gegen einen Anteil an einer anderen unterstützten Kryptowährung zu verkaufen;

5.1.3 Alarme für eine oder mehrere unterstützte Kryptowährungen einzurichten;

5.1.4 Ihre(n) Anteil(e) einer oder mehrerer Unterstützter Kryptowährungen an einen oder mehrere Bestehende Mitglieder zu übertragen; und

5.1.5 Übertragene Anteile einer oder mehrerer unterstützter Kryptowährungen von einen oder mehreren bestehende Mitglieder erhalten.

5.2 Die Nutzung des Dienstes „Sofort-Kauf/-Verkauf“ bedeutet für Sie:

5.2.1 Keine vertragliche oder sonstige Beziehung zu einer Kryptowährungsbörse;

5.2.2 Keine persönliche Krypto-Wallet bei einer Kryptowährungsbörse;

5.2.3 Wir aktualisieren den Saldo Ihres Kryptowährungskontos erst dann, wenn wir eine Bestätigung des abgeschlossenen Kaufs oder Verkaufs von der betreffenden Kryptowährungsbörse erhalten haben, und zwar nur um Ihren Anteil an den unterstützten Kryptowährungen widerzuspiegeln.

6. Änderungen Unterstützter Kryptowährungen

6.1 Wir können von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Kryptowährungen als unterstützte Kryptowährungen für den Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst hinzufügen oder entfernen. Wenn wir eine Kryptowährung als unterstützte Kryptowährung entfernen (eine „Entfernte Kryptowährung“), benachrichtigen wir Sie per E-Mail. 

6.1.1 Sobald wir Sie benachrichtigt haben, können wir jede Warnung, jeden bedingten Auftrag und jede Dauerauftragsanweisung in Bezug auf die entfernte Kryptowährung sofort stornieren.

6.1.2 Unter den folgenden Umständen sind Sie verpflichtet, Ihre gesamten Anteile an der entfernten Kryptowährung innerhalb von 14 Tag nach der in Unterabschnitt 6.1 genannten Mitteilung – oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, falls erforderlich – zu verkaufen:

6.1.2.1 Eine Kryptowährungsbörse zieht eine unterstützte Kryptowährung vom Handel zurück;

6.1.2.2 Eine Regulierungsbehörde schreibt dies vor; oder

6.1.2.3 Soweit für die Einhaltung geltender Gesetze seitens NETELLER erforderlich (die „Kündigungsfrist“).

6.1.3 Wenn Sie nicht alle Ihre Anteile an der entfernten Kryptowährung vor Ablauf der Kündigungsfrist verkauft haben, ermächtigen Sie uns, Ihre Anteile an der entfernten Kryptowährung zum besten verfügbaren Preis zurückzukaufen. (Dieser wird gemäß den an der betreffenden Kryptowährungsbörse notierten Preisen berechnet). Der Erlös des betreffenden Rückkaufs wird dem E-Geld-Guthaben auf Ihrem NETELLER-Konto gutgeschrieben.

7 Sofort-Kauf-/Verkaufsaufträge

7.1 Sie können eine Auftragsanweisung erteilen, indem Sie die Transaktionsdetails eingeben und eine Anfrage zum Kauf oder Verkauf eines Anteils an der von Ihnen gewählten unterstützten Kryptowährung zu einem bestimmten Preis – vorbehaltlich der in Abschnitt 14 „Gebühren“ dieser Vereinbarung festgelegten Gebühren – übermitteln.

7.2 Sie können Ihre Auftragsanweisung nicht mehr stornieren, sobald Sie diese bestätigt haben. Mit der Bestätigung Ihrer Auftragsanweisung ermächtigen Sie uns, einen Auftrag an die Kryptowährungsbörse zu übermitteln.

7.3 Wenn Sie uns eine Auftragsanweisung erteilen, Anteile einer Unterstützten Kryptowährung zu erwerben:

7.3.1 kaufen wir die Unterstützte Kryptowährung über eine Kryptowährungsbörse;

7.3.2 lösen wir einen E-Geld-Betrag in Höhe des Kaufpreises von deinem NETELLER-Konto ein, sobald wir die unterstützte Kryptowährung über eine Kryptowährungsbörse gekauft haben; und

7.3.3 gelten die eingelösten Gelder als von Ihnen an uns gezahlt; im Gegenzug übertragen wir Ihnen unseren wirtschaftlichen Anteil (einschließlich aller Rechte, Titel und Vorteile, die sich daraus ergeben) an der unterstützten Kryptowährung.

Hinweis: Nach der Abwicklung eines Kaufauftrags hält eine Kryptowährungsbörse die unterstützte Kryptowährung in einem Sammelkonto auf „Omnibus“-Basis. Das bedeutet, dass sie zusammen mit Kryptowährungen anderer Kunden der Kryptowährungsbörse (sowie mit Kryptowährungen der Kryptowährungsbörse selbst) gehalten werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Risikoerklärung.

7.4 Damit wir Ihre Kryptowährungstransaktion ausführen können, müssen Sie über ausreichend Guthaben auf Ihrem NETELLER-Konto oder Ihrem Kryptowährungskonto verfügen. Sollte Ihr Saldo nicht ausreichen, können Sie keinen Auftrag erteilen (es sei denn, Sie laden zusätzlich Geld oder Kryptowährung hoch).

7.5 Wir werden uns in angemessener Weise bemühen, alle Kaufauftragsanweisungen zu erfüllen, es kann jedoch unter Umständen vorkommen, dass wir dazu nicht in der Lage sind, wie zum Beispiel bei Problemen an der Kryptowährungsbörse.

7.6 Der Wert der Zinsen auf Ihrem Kryptowährungskonto wird zusammen mit Ihrem E-Geld-Guthaben, das in Papiergeldwährung angegeben ist, auf dem Dashboard Ihres NETELLER-Kontos angezeigt.

7.7 Wenn Sie eine Auftragsanweisung einreichen, um einen bestimmten Betrag an Anteilen an einer oder mehreren unterstützten Kryptowährungen zu verkaufen, übertragen Sie uns Ihre Anteile an der unterstützten Kryptowährung und ermächtigen uns:

7.7.1 Ihre wirtschaftlichen Anteile an der unterstützten Kryptowährung zurück an eine Kryptowährungsbörse zu verkaufen;

7.7.2 den Verkaufspreis Ihrem NETELLER-Konto gutzuschreiben.

8. Bedingte Aufträge; Daueraufträge

8.1 Unser Dienst für Bedingte Aufträge ermöglicht es Ihnen, eine bestimmte Menge an Anteilen an unterstützten Kryptowährungen zu kaufen oder zu verkaufen, sobald ein Auslösepreis erreicht wird.

8.2 Zum Einreichen einer Bedingten Auftragsanweisung verfahren Sie wie folgt:

8.2.1 Kryptowährungsdienste aufrufen;

8.2.2 Gewünschte unterstützte Kryptowährung auswählen;

8.2.3 Angeben, ob die von Ihnen gewählte unterstützte Kryptowährung gekauft oder verkauft werden soll;

8.2.4 Auslöserpreis nach eigener Wahl eingeben;

8.2.5 Betrag des bedingten Auftrags auswählen;

8.2.6 Geltenden Gebühren überprüfen;

8.2.7 Auftrag abschicken.

8.3 Wenn Sie eine bedingte Auftragsanweisung eingereicht haben, können Sie diese nur bis zum Erreichen des Auslösepreises stornieren. Wenn ein Auslösepreis erreicht wird, bearbeiten wir eine Auftragsanweisung gemäß Abschnitt 7 (Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst) für Sie, wie in Ihrer bedingten Auftragsanweisung dargelegt.

8.4 Sie können jederzeit den Status aller von Ihnen eingerichteten bedingten Auftragsanweisungen einsehen. Eine bedingte Auftragsanweisung können Sie vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 8.3 jederzeit ändern, aussetzen oder stornieren.

8.5 Unser Dauerauftragsdienst ermöglicht es Ihnen, eine Auftragsanweisung in Höhe eines bestimmten Betrags an Papiergeldwährung zu einem bestimmten wiederkehrenden Datum zu übermitteln.

8.6 Zum Erstellen einer Dauerauftragsanweisung verfahren Sie wie folgt:

8.6.1 Kryptowährungsdienste aufrufen und die Funktion „Dauerauftrag“ auswählen;

8.6.2 Gewünschte unterstützte Kryptowährung auswählen;

8.6.3 Den Betrag in Papiergeldwährung oder, im Falle einer Krypto-zu-Krypto-Transaktion, den Betrag von Ihrem Kryptowährungskonto, den Sie mit jeder Dauerauftragsanweisung ausgeben möchten, auswählen;

8.6.4 Die gewünschte Häufigkeit der Dauerauftragsanweisung auswählen; und

8.6.5 Dauerauftragsanweisung bestätigen.

8.7 Wenn Sie eine Dauerauftragsanweisung einreichen, können Sie diese nur bis zu dem Datum stornieren, an dem wir den entsprechenden Kaufauftrag erteilen würden. Wenn dieses Datum erreicht ist, werden wir eine Auftragsanweisung gemäß Abschnitt 7 (Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst) für Sie bearbeiten, wie in Ihrer Dauerauftragsanweisung festgelegt.

8.8 Sie können den Status aller Dauerauftragsanweisungen, die Sie in Ihrem NETELLER-Konto-Dashboard eingerichtet haben, einsehen. Vorbehaltlich des Unterabschnitts 8.7 können Sie einen Dauerauftrag jederzeit ändern, aussetzen oder stornieren.

8.9 Hinweis: Wir führen jeden Auftrag zu den Bedingungen der bei uns eingegangenen Auftragsanweisung aus. Das bedeutet Folgendes:

8.9.1 Sie können eine Kryptowährungstransaktion nicht stornieren, ändern oder rückgängig machen, sobald eine Auftragsanweisung von uns akzeptiert wurde;

8.9.2 Wir sind nicht verpflichtet, die bei uns eingegangenen Auftragsanweisungen zu ändern, auszusetzen oder abzulehnen.

8.10 Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, an dem eine bedingter Auftrag bzw. Dauerauftrag ausgeführt werden soll, nicht über genügend Geldmittel auf Ihrem NETELLER-Konto oder Ihrem Kryptowährungskonto verfügen, wird der Sofort-Kauf-/Verkaufsauftrag storniert. Dies bedeutet, dass wir nicht in der Lage sind, die Kryptowährungstransaktion zu dem in der ursprünglichen bedingten Auftragsanweisung festgelegten Kauf-/Verkaufskurs bzw. zu dem in der ursprünglichen Dauerauftragsanweisung festgelegten Datum abzuschließen.

9. P2P-Überweisung

9.1 Unser P2P-Überweisungsdienst ermöglicht es Ihnen, einen bestimmten Anteil an einer oder mehreren unterstützten Kryptowährungen an einen anderen bestehenden Mitglied zu senden und von diesem zu empfangen.

9.2 Sie können einen P2P-Überweisungsauftrag einreichen, indem Sie die unterstützte Kryptowährung auswählen, den Überweisungsbetrag angeben, das bestehende Mitglied auswählen, dem Sie Ihren Anteil senden möchten, und die P2P-Überweisung bestätigen.

9.3 Wenn Sie die P2P-Überweisung bestätigen, führen wir diese sofort aus. Sobald der P2P-Überweisungsauftrag bei uns eingegangen ist, können Sie ihn nicht mehr stornieren.

9.4 Wenn Sie einen P2P-Überweisungsauftrag einreichen, ermächtigen Sie uns, Folgendes von Ihrem Kryptowährungskonto abzubuchen:

9.4.1 den Betrag der von Ihnen angegebenen Anteile an Unterstützten Kryptowährungen, die wir an das von Ihnen benannte Bestehende Mitglied senden; und

9.4.2 die Gebühr, die pro Transaktion an uns zu zahlen ist.

9.5 Vorausgesetzt, dass Sie über ausreichende Anteile an den entsprechenden unterstützten Kryptowährungen verfügen (d. h., dass die P2P-Überweisung nicht zu einem negativen Saldo auf Ihrem Kryptowährungskonto führen würde ), werden wir die P2P-Überweisung in Ihrem Namen durchführen.

9.6 Wenn Sie in einem P2P-Überweisungsauftrag als Empfänger angegeben wurden, ermächtigen Sie uns, die Abtretung des wirtschaftlichen Eigentums an der unterstützten Kryptowährung in Ihrem Namen anzunehmen.

10. Krypto-zu-Krypto-Transaktionen

10.1 Unser Krypto-zu-Krypto-Transaktionsdienst ermöglicht es Ihnen, einen Anteil an einer unterstützten Kryptowährung mit einem Anteil an einer anderen unterstützten Kryptowährung zu erwerben, um den Kaufpreis zu finanzieren.

10.2 Folgende Transaktionen sind zulässig:

10.2.1 eine Anweisung für eine Krypto-zu-Krypto-Transaktion erteilen;

10.2.2 einen Alarm oder eine bedingte Auftragsanweisung für eine Krypto-zu-Krypto-Transaktion erstellen.

10.3 Dies gilt jeweils in dem Umfang, in dem die Anteile an Unterstützten Kryptowährungen, die Sie in der Krypto-zu-Krypto-Transaktion kaufen und verkaufen möchten, ein Unterstütztes Krypto-Paar sind.

10.4 Gebühren für Krypto-zu-Krypto-Transaktionen werden von Ihrem Kryptowährungskonto abgebucht.

10.5 Wenn wir einen Auftrag für eine Krypto-zu-Krypto-Transaktion in Ihrem Namen erteilen, übertragen Sie uns Ihren Anteil an der unterstützten Kryptowährung, den Sie verkaufen möchten, damit wir diesen zur Finanzierung des Kaufpreises verwenden können.

11. Alarme

11.1 Mit unserem Alarmdienst können Sie uns anweisen, Sie zu benachrichtigen, sobald die von Ihnen ausgewählte unterstützte Kryptowährung einen bestimmten Auslösepreis erreicht hat. 

11.2 Sie können einen Alarm erstellen, indem Sie den von Ihnen gewählten Auslöserpreis eingeben und Ihre Anfrage bestätigen. Nachdem der Alarm eingerichtet ist:

11.2.1 erhalten Sie eine Benachrichtigung, sobald der Auslösepreis erreicht ist;

11.2.2 können Sie den Status aller von Ihnen eingerichteten Warnmeldungen einsehen;

11.2.3 können Sie einen Alarm jederzeit ändern, deaktivieren oder löschen.

11.3 Um jeden Zweifel auszuschließen: Wenn der Auslösepreis eines Alarms erreicht wird, bedeutet dies keine Auftragsanweisung. Sie können nur eine Auftragsanweisung gemäß dem obigen Abschnitt 7 einreichen.

12. Restriktionen und Einschränkungen für die Nutzung des Dienstes „Sofort-Kauf/-Verkauf“

12.1 Sie können nur Ihr E-Geld-Guthaben auf Ihrem NETELLER-Konto oder, im Falle einer Krypto-zu-Krypto-Transaktion, die Anteile auf Ihrem Kryptowährungskonto verwenden, um Anteile an Unterstützten Kryptowährungen zu kaufen und zu verkaufen. Sie dürfen Ihr NETELLER-Konto oder Kryptowährungskonto nicht dazu verwenden, um Anteile über eine Kryptowährungsbörse zu kaufen, mit der wir keine Partnerschaft unterhalten.

12.2 Der Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst darf nicht dazu benutzt werden, um:

12.2.1 Anteile an unterstützten Kryptowährungen für den Handel mit Händlern zu nutzen;

12.2.2 Ihre Anteile an unterstützten Kryptowährungen direkt auf einer eigenen Net+ Prepaid Mastercard auszugeben;

12.2.3 Anteilen an unterstützten Kryptowährungen, die bei einem Dritten gehalten werden (z. B. in einer Kryptowährungsgeldbörse, die Sie bei einem anderen Anbieter halten), auf Ihr Kryptowährungskonto zu übertragen;

12.2.4 Anteile an unterstützten Kryptowährungen von Ihrem Kryptowährungskonto auf ein anderes Konto (z. B. eine Kryptowährungsgeldbörse, die Sie bei einem anderen Anbieter besitzen) zu übertragen.

12.3 Wir können die Anzahl oder den Wert von Kryptowährungstransaktionen oder P2P-Überweisungen, die Sie durchführen können, begrenzen (z. B. die Höhe des Anteils an unterstützter Kryptowährung, den Sie in einer einzigen Transaktion kaufen oder übertragen können), wenn wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass dies dazu beiträgt, ein Risiko auf angemessene Weise zu steuern.

12.4 Alle in Unterabschnitt 12.3 oben beschriebenen Limits werden Ihnen in Ihrem NETELLER-Konto mitgeteilt, während Sie den Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst nutzen, bevor eine vorgeschlagene Transaktion von Ihnen bestätigt wird.

TEIL C – ABHEBUNG IN KRYPTOWÄHRUNG

13. Der Dienst „Abhebung in Kryptowährung“

13.1 Zusätzlich zu Ihren Rechten gemäß Abschnitt 6 der NETELLER-Kontonutzungsbedingungen können Sie mit unserem Dienst „Abhebung in Kryptowährung“:

13.1.1 das Guthaben auf Ihrem NETELLER-Konto im Ganzen oder in Teilen abheben;

13.1.2 die abgehobenen Gelder verwenden, um Anteile unterstützter Kryptowährungen von uns zu kaufen; und

13.1.3 uns anweisen, die gekaufte Unterstützte Kryptowährung an eine benannte Krypto-Wallet zu senden.

13.2. Durch die Nutzung des Dienstes „Abhebung in Kryptowährung“:

13.2.1 gehen Sie keine vertragliche oder anderweitige Beziehung mit einer Kryptowährungsbörse ein;

13.2.2 erhalten Sie keine persönliche Krypto-Wallet bei einer Kryptowährungsbörse (Sie können sich jedoch separat für eine Krypto-Wallet registrieren lassen);

13.2.3 werden wir Ihnen erst dann die erfolgreiche Übertragung der Unterstützten Kryptowährung auf Ihre Krypto-Wallet bestätigen, wenn wir eine Bestätigung des abgeschlossenen Kaufs und Transfers von der entsprechenden Kryptowährungsbörse erhalten haben.

14. Aufträge zur Abhebung in Kryptowährung

14.1 Der Dienst „Abhebung in Kryptowährung“ ermöglicht es Ihnen, Geld von Ihrem NETELLER-Konto abzuheben, um Unterstützte Kryptowährungen zu kaufen und diese an eine bestimmte Krypto-Wallet zu senden.

14.2 Sie können einen Auftrag zur Abhebung in Kryptowährung erteilen, indem Sie die Option zum Senden von Geld an eine Krypto-Wallet auswählen, die unterstützte Kryptowährung auswählen, die geltenden Gebühren überprüfen und die Adresse der von Ihnen gewählten Kryptowährung bestätigen.

14.3 Wir führen Ihren Auftrag zur Abhebung in Kryptowährung aus, indem wir:

14.3.1 den entsprechenden Gegenwert der Unterstützten Kryptowährung von einer Kryptowährungsbörse kaufen; und

14.3.2 gleichzeitig die Kryptowährungsbörse anweisen, die gekaufte unterstützte Kryptowährung auf die von Ihnen angegebene Krypto-Wallet zu übertragen.

15 Restriktionen und Einschränkungen für den Dienst „Abhebung in Kryptowährung“

15.1 Auch wenn wir eine Kryptowährungsbörse anweisen, Ihnen die unterstützte Kryptowährung so schnell wie möglich zu liefern, kann es vorkommen, dass Gelder von Ihrem NETELLER-Konto abgebucht werden, bevor der Status Ihrer Auszahlungstransaktion als abgeschlossen angezeigt wird und diese an Ihre Krypto-Wallet geliefert wird.

15.2 Sie können eine Transaktion, die als abgeschlossen oder ausstehend markiert ist, nicht stornieren, rückgängig machen oder ändern. Wenn Sie nicht über genügend Geldmittel verfügen, ermächtigen Sie uns – nach unserem alleinigen Ermessen – entweder die Transaktion zu stornieren oder das Guthaben auf Ihrem NETELLER-Konto mit dem Betrag zu belasten, der für die Durchführung der Transaktion erforderlich ist.

15.3 Wir bearbeiten alle Auftragsanweisungen auf der Grundlage der Informationen, die Sie uns übermitteln. Bevor Sie uns Ihre Anweisungen erteilen, sollten Sie alle Transaktionsdaten überprüfen.

15.4 Sobald sie an das entsprechende Kryptowährungsnetzwerk gesendet wurde, kann eine unterstützte Kryptowährungstransaktion nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das bedeutet: Wenn Sie uns die falsche Adresse für Ihre Krypto-Wallet gegeben haben, sind wir nicht in der Lage, die Transaktion zu stornieren oder rückgängig zu machen; auch können wir Ihr NETELLER-Konto nicht wieder auf den letzten Stand vor der Überweisung bringen.

TEIL D – UNSER GESCHÄFTSVERHÄLTNIS

16. Transaktionsdatensätze

16.1 Jedes Mal, wenn Sie eine Kryptowährungstransaktion durchführen oder eine P2P-Überweisung vornehmen oder erhalten, werden wir:

16.1.1 Ihnen eine Quittung mit Einzelheiten über die Transaktion an die primäre E-Mail-Adresse senden, die für Ihr NETELLER-Konto registriert ist; und

16.1.2 die Transaktionsdetails, einschließlich des Datums der Transaktion, der erhobenen Gebühren und gegebenenfalls des angewandten Wechselkurses, in Ihrem Transaktionsverlauf anzeigen.

16.2 Jede Kryptowährungstransaktion oder Abhebung in Kryptowährung oder P2P-Überweisung erhält eine eindeutige Transaktions-ID, die im Transaktionsverlauf angezeigt wird. Wir werden die Informationen, die in Ihrer Transaktionshistorie angezeigt werden, weder ändern noch berichtigen.

Bei Unregelmäßigkeiten oder Fragen, die zu klären sind, müssen Sie sich so schnell wie möglich mit dem Kundenservice in Verbindung setzen.

17. Gebühren

17.1 Die Gebühren, die wir für die Kryptowährungsdienste erheben („Gebühren“), sind im Abschnitt „Gebühren“ unserer Website aufgeführt. Zum besseren Verständnis: Der Abschnitt „Gebühren“ ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen. Die Gebühren können gemäß Abschnitt 21 „Änderungen dieser Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen“ geändert werden.

17.2 Für jede Kryptowährungstransaktion und jede P2P-Überweisung wird eine Gebühr erhoben, die wir ebenfalls vor jeder Kryptowährungstransaktion oder P2P-Überweisung anzeigen (falls zutreffend).

17.3 Wenn Ihr NETELLER-Konto auf eine andere Währung als Euro lautet, werden Ihre Kryptowährungstransaktionen in die entsprechende Währung umgerechnet. In diesem Fall erheben wir Devisengebühren.

17.4 Die Gebühren, die wir auf Kryptowährungstransaktionen von Ihnen erheben, werden in den Kauf- oder Verkaufspreis (je nachdem, was zutrifft) mit einbezogen und von Ihrem NETELLER-Saldo oder, im Falle einer Krypto-zu-Krypto-Transaktion, von Ihrem Kryptowährungskonto abgezogen; Sie erteilen uns hiermit die Vollmacht dazu.

17.5 Die von Ihnen im Zusammenhang mit P2P-Überweisungen zu zahlenden Gebühren werden Ihnen im Vorfeld der P2P-Überweisung mitgeteilt. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Gebühren“ auf unserer Website.

17.6 Die Gebühren fallen an, sobald die Kryptowährungstransaktion oder P2P-Überweisung ausgeführt wird. Wenn der Saldo Ihres NETELLER-Kontos oder – im Falle von P2P-Überweisungen und Krypto-zu-Krypto-Transaktionen – Ihres Kryptowährungskontos nicht ausreicht, um die Gebühren zu decken, können wir die Ausführung der Kryptowährungstransaktion oder P2P-Überweisung verweigern. Rückbuchungs- oder Auflösungsgebühren werden abgebucht, sobald sie erhoben werden.

18. Kündigung; Aussetzung; Ablehnung

18.1 Sie können Ihren Zugang zu den Kryptowährungsdiensten bei uns jederzeit kündigen, indem Sie uns eine schriftliche Mitteilung schicken.

18.2 Wir können Ihren Zugang zu den Kryptowährungsdiensten jederzeit durch eine Mitteilung an Sie beenden, die sofort oder zu einem in der Mitteilung angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam werden kann.

18,3 Wir können Ihre Nutzung der Kryptowährungsdienste jederzeit unangekündigt sperren oder kündigen, wenn:

18.3.1 wir von einer Kryptowährungsbörse zu einer solchen Maßnahme aufgefordert werden;

18.3.2 Sie gegen eine Bedingung dieser Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen verstoßen;

18.3.3 Sie nach unserem Wissen oder unserer begründeten Vermutung gegen irgendwelche Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf Ihre Nutzung der Kryptowährungsdienste verstoßen haben;

18.3.4 wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie in irgendeiner Weise an betrügerischen Aktivitäten, Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus oder sonstigen kriminellen Handlungen beteiligt sind;

18.3.5 es für uns vernünftigerweise notwendig ist, um zu verhindern, dass Sie oder wir gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorschriften verstoßen.

18.4 Wir können Ihre Nutzung der Kryptowährungsdienste jederzeit aussetzen, wenn:

18.4.1 es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;

18.4.2. wir Grund zu der Annahme haben, dass die Kryptowährungsdienste ohne Ihre Genehmigung oder in betrügerischer Weise benutzt wurden; wir benachrichtigen Sie entweder vor der Sperrung oder, wenn uns dies nicht möglich ist, sofort danach, sofern eine Benachrichtigung nicht aus rechtlichen Gründen untersagt ist.

18.5 Wir können die Übermittlung einer Auftragsanweisung ablehnen, wenn:

18.5.1 wir von einer Kryptowährungsbörse dazu aufgefordert werden;

18.5.2 wir nach unserem Ermessen aufgrund geltender Gesetze, Vorschriften oder der Anordnung eines Gerichts oder einer anderen Behörde, der wir in einem Land unterstehen, dazu verpflichtet sind;

18.5.3 wir Bedenken hinsichtlich der Sicherheit Ihres NETELLER-Kontos haben oder den Verdacht haben, dass die Kryptowährungsdienste in betrügerischer oder unbefugter Weise genutzt werden.

18.6 Wir werden versuchen, Sie im Voraus über eine Aussetzung oder Ablehnung zu informieren. Ist eine vorherige Ankündigung nicht möglich, werden wir Sie so bald wie möglich danach benachrichtigen. Sofern wir nicht gesetzlich daran gehindert werden (oder die betreffende Kryptowährungsbörse uns keine Einzelheiten zur Verfügung stellt), werden wir versuchen, Ihnen nähere Einzelheiten über die Art der Aussetzung oder Verweigerung, die voraussichtliche Dauer sowie ggf. alle Maßnahmen zur Behebung Fehler oder Umstände, die zur Aussetzung oder Verweigerung geführt haben, mitzuteilen.

18.7 Während der Aussetzung Ihrer Nutzung der Kryptowährungsdienste können wir (nach unserem vernünftigen Ermessen) unter bestimmten Umständen alle oder einige Ihrer Anteile verkaufen, wobei wir Sie entsprechend benachrichtigen werden, wie zum Beispiel:

18.7.1 wenn Sie die von uns angeforderten Informationen nicht bereitstellen oder wenn eine von Ihnen abgegebene Garantie bzw. Darstellung unserer Meinung nach im Wesentlichen ungenau, unrichtig oder irreführend ist oder wird;

18.7.2 wenn Sie eine bestimmte Handlung vornehmen (oder unterlassen) und dies dazu führt, dass wir gegen unsere gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen verstoßen;

18.7.3 wenn Sie gegen diese Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen oder die NETELLER-Kontonutzungsbedingungen verstoßen; oder

18.7.4 aus jedem anderen Grund, den wir ggf. in unserer Mitteilung an Sie nennen.

18.8 Wenn wir Ihre Anteile an unterstützten Kryptowährungen veräußern, kaufen wir diese zu marktüblichen Preisen zurück. Wenn der Wert der unterstützten Kryptowährung gesunken ist, bedeutet dies, dass Sie einen Verlust im Verhältnis zum ursprünglich gezahlten Betrag erleiden können. Wir schreiben den Verkaufserlös (in der von Ihnen bevorzugten Währung) Ihrem NETELLER-Konto gut.

18.9 Bei einer Kündigung gilt für einen Zeitraum von 10 Tagen nach dem Datum der Beendigung Folgendes, sofern es nicht durch geltendes Recht oder durch ein Gericht oder eine andere Anordnung, der wir in irgendeiner Gerichtsbarkeit unterliegen, untersagt ist:

18.9.1 Sie können weiterhin den Saldo Ihrer Beteiligung(en) an unterstützten Kryptowährungen auf dem Dashboard Ihres NETELLER-Kontos einsehen;

18.9.2 Es ist Ihnen nicht gestattet, weitere Anteile an unterstützten Kryptowährungen zu kaufen oder P2P-Überweisungen zu tätigen oder zu empfangen;

18.9.3 Sie können – nach unserem Ermessen – Ihre Anteile an unterstützten Kryptowährungen an uns zurückverkaufen.

18.10 Wenn Sie nach Ablauf der 14-tägigen Frist nicht all Ihre Anteile an unterstützten Kryptowährungen verkauft haben, ermächtigen Sie uns, Ihre Anteile zum besten verfügbaren Preis über die Kryptowährungsbörse zurückzukaufen. Der Erlös des betreffenden Rückkaufs wird dem E-Geld-Guthaben auf Ihrem NETELLER-Konto gutgeschrieben.

18.11 Um jeden Zweifel auszuschließen: Wenn Ihr NETELLER-Konto gekündigt oder ausgesetzt wird, wird (je nach Fall) auch Ihr Zugang zu den Kryptowährungsdiensten gekündigt oder ausgesetzt.

19. Haftungsbeschränkung

19.1 Keine der Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen darf als Vorwand genutzt werden, die Haftung für Todesfälle oder Körperverletzungen aufgrund von Fahrlässigkeit oder Betrug oder betrügerischer Falschauslegung oder jeglicher gesetzlich verankerter Haftung auszuschließen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder ergänzt werden können.

19.2 Vorbehaltlich Abschnitt 16.1 haften wir nicht für:

19.2.1 Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen von Mittlerdiensten, auf die wir zur Ausführung unserer Verpflichtungen hierunter vertraut, vorausgesetzt, dass solche Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände auftreten, die außerhalb unserer Kontrolle oder der Kontrolle des betroffenen Mittlers liegen;

19.2.2 jegliche Neben- oder Folgeschäden einschließlich Gewinnentgang, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten und Ansehensverlusten;

19.2.3 jegliche Verluste, die aufgrund unserer Erfüllung irgendwelcher Gesetze oder Auflagen entstehen mögen.

19.2.4 die Veranlagung oder Zahlung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren, die sich aus Ihrer Nutzung der Kryptowährungsdienste ergeben;

19.2.5 jegliche Verluste, die sich aus der Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit von Marktdaten ergeben, die wir Ihnen im Zuge der Erbringung der Kryptowährungsdienste zur Verfügung stellen (ganz gleich, ob diese Daten uns von einer Kryptowährungsbörse oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden);

19.2.6 jegliche Verluste, die aus einer Handlung oder Unterlassung einer Kryptowährungsbörse oder des Anbieters einer Krypto-Wallet entstehen;

19.2.7 jegliche Verluste, die sich aus fehlerhaften Anweisungen Ihrerseits ergeben.

20. Beschwerden

20.1 Wenn Sie eine Beschwerde in Bezug auf die Kryptowährungsdienste haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. Sie müssen deutlich machen, dass Sie eine Beschwerde an uns richten möchten. So können wir eine Beschwerde leichter von einer bloßen Anfrage unterscheiden. Innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt Ihrer Beschwerde senden wir Ihnen eine Bestätigung Ihrer Beschwerde per Post oder E-Mail gemäß unserem Beschwerdeverfahren. Eine Kopie unseres Beschwerdeverfahrens finden Sie auf unserer Website.

20.2 Wir werden uns bemühen, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort oder eine Lösung für Ihre Beschwerde zu übermitteln. Sollte uns dies wegen unvorhersehbarer Umstände oder mangels Informationen nicht möglich sein, werden wir Sie davon in Kenntnis.

20.3 Bitte beachten Sie, dass die Kryptowährungsdienste nicht von der FCA reguliert werden und Sie sich im Falle einer Beschwerde nicht an den Financial Ombudsman Service wenden können.

21 Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen

21.1 Wir können diese Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen ändern; in diesem Fall senden wir Ihnen eine E-Mail an die primäre E-Mail-Adresse, unter der Ihr NETELLER-Konto registriert ist. Die Änderung kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden, wie in der Bekanntmachung angegeben.

21.2 Wir können diese Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen aus jedem der folgenden Gründe (ohne Einschränkung) ändern:

21.2.1 bei einer Änderung der gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen;

21.2.2 wenn die Änderung für Sie von Vorteil ist, z. B. wenn neue Produkte oder Dienstleistungen eingeführt oder bestehende Produkte oder Dienstleistungen verbessert werden;

21.2.3 wenn sich unsere Kosten für den Betrieb der Kryptowährungsdienste ändern;

21.2.4 wenn es aufgrund von Marktveränderungen erforderlich ist, z. B. Maßnahmen einer Kryptowährungsbörse, welche die Fähigkeit NETELLERs zur Ausführung eines Auftrags einschränken könnten; oder

21.2.5 in Reaktion auf sonstige uns betreffende Änderungen, soweit angemessen, um die Auswirkungen der Änderung an Sie weiterzugeben, zum Beispiel um Entwicklungen auf dem Kryptowährungsmarkt zu berücksichtigen.

21.3 Wir können auch aus anderen, unvorhersehbaren Gründen Änderungen vornehmen, z. B. in Reaktion auf Änderungen in der Kryptowährungsbranche, die einen Einfluss auf die Art und Weise haben, wie wir Ihnen die Kryptowährungsdienste anzubieten pflegen.

21.4 Die vorgeschlagene Änderung kann sofort in Kraft treten (soweit per Gesetz/Verordnung vorgeschrieben oder aufgrund von Anforderungen, die uns auferlegt werden) oder zu einem späteren Zeitpunkt, wie in der Mitteilung angegeben, sofern Sie der vorgeschlagenen Änderung nicht schriftlich widersprechen, bevor diese in Kraft tritt. Änderungen, die gesetzlich erforderlich sind oder die diese Nutzungsbedingungen für Kryptowährung für Sie vorteilhafter machen, treten sofort in Kraft, wenn das in der Änderungsmitteilung angegeben ist. Gebührenänderungen treten unmittelbar und ohne Ankündigung in Kraft; in diesem Fall haben Sie kein Widerspruchsrecht.

21.5 Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, gelten diese nicht für Sie. Ein solcher Einspruch stellt jedoch eine Kündigung Ihres Zugangs zum Kryptowährungsdienst dar; Sie können die Kryptowährungsdienste dann nicht mehr nutzen.

22. Definitionen

Alle in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen für Kryptowährungen nicht definiert sind, haben die in den NETELLER-Kontonutzungsbedingungen angegebene Bedeutung.

Alarm“ bedeutet eine Benachrichtigung (per E-Mail oder Push-Benachrichtigung) von uns an Sie, dass eine unterstützte Kryptowährung den Auslösepreis erreicht hat.

Automatisierter Auftrag“ bezeichnet einen von uns an eine Kryptowährungsbörse übermittelten Kaufauftrag gemäß einer Automatisierten Auftragsanweisung.

Automatisierte Auftragsanweisung“ bezeichnet eine Auftragsanweisung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Menge von Anteilen an unterstützten Kryptowährungen, die automatisch übermittelt wird, wenn ein Auslösepreis erreicht wird.

„“Kaufauftrag“  bezeichnet eine von uns an eine Kryptowährungsbörse übermittelte Anweisung zum Kauf von unterstützten Kryptowährungen gemäß einer Auftragsanweisung.

Kaufpreis“ ist der von Ihnen an uns zu zahlende Preis (zuzüglich anfallender Gebühren) für: (a) in Bezug auf den Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst: den Kauf von Anteilen an Unterstützten Kryptowährungen; bzw. (b) in Bezug auf den Dienst „Abhebung in Kryptowährung“: den Kauf von Unterstützten Kryptowährungen.

 „Bedingter Auftrag“ bezeichnet einen von uns an eine Kryptowährungsbörse übermittelten Kaufauftrag gemäß einer Bedingten Auftragsanweisung.

Bedingte Auftragsanweisung“ bezeichnet eine Auftragsanweisung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Menge von Anteilen an unterstützten Kryptowährungen, die automatisch übermittelt wird, wenn ein Auslösepreis erreicht wird.

Kryptowährungskonto“ bezeichnet die Anteile an unterstützten Kryptowährungen, die von einem Kunden des Kryptowährungsdienstes gehalten werden.

Kryptowährungsbörse“ bezeichnet eine Kryptowährungsbörse, mit der wir zusammenarbeiten.

Kryptowährungsdienste“ bezeichnet die Funktionalität innerhalb Ihres NETELLER-Kontos, wie in Unterabschnitt 1.1 beschrieben.

Kryptowährungstransaktion“ bedeutet: (a) in Bezug auf den Dienst „Sofort-Kauf/-Verkauf“: ein Kauf oder Verkauf eines Anteils an einer unterstützten Kryptowährung durch uns in Ihrem Namen, einschließlich einer Krypto-zu-Krypto-Transaktion; (b) in Bezug auf den Dienst „Abhebung in Kryptowährung“: ein Kauf einer Unterstützten Kryptowährung durch uns in Ihrem Namen unter Verwendung von Geldern, die von Ihrem NETELLER-Konto abgehoben wurden.

Krypto-Wallet“ bezeichnet jede treuhänderische Wallet eines Drittanbieters, die den Empfang und die Speicherung zumindest der unterstützten Kryptowährungen ermöglicht.

Krypto-zu-Krypto-Transaktion“ ist eine Kryptowährungstransaktion, bei welcher der Kaufpreis in Form einer unterstützten Kryptowährung zu zahlen ist.

Bestehendes Mitglied“ bezeichnet eine Person, die zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie einen P2P-Überweisung durchführen möchten, Nutzer des NETELLER-Kryptowährungsdienstes ist und die die Anspruchsvoraussetzungen in Abschnitt 3 erfüllt.

Der Begriff „Gebühr“ hat die in Abschnitt 14 festgelegte Bedeutung.

Papiergeldwährung“ bedeutet eine von der Regierung ausgegebene Währung, die durch das NETELLER-Konto unterstützt wird.

Auftrag“ bezeichnet eine von uns an eine Kryptowährungsbörse übermittelte Anweisung zum Kauf oder Verkauf von unterstützten Kryptowährungen gemäß einer Auftragsanweisung.

Auftragsanweisung“ bedeutet eine von Ihnen an uns übermittelte Anweisung zum Kauf oder Verkauf: (a) in Bezug auf den Dienst „Sofort-Kauf/-Verkauf“: die Angegebene Menge von Anteilen an Unterstützten Kryptowährungen zu einem angegebenen Preis; bzw. (b) in Bezug auf den Dienst „Abhebung in Kryptowährung“: eine bestimte Menge an Unterstützten Kryptowährungen von uns zu einem angegebenen Preis.

P2P-Überweisung“ bedeutet eine Abtretung einer bestimmten Menge Ihrer Beteiligung(en) an einer oder mehreren unterstützten Kryptowährungen durch uns an ein bestimmtes bestehendes Mitglied.

P2P-Überweisungsauftrag“ bezeichnet eine von Ihnen online an uns übermittelte Anweisung zur Durchführung einer P2P-Überweisung unter Angabe eines Zinsbetrags in einer unterstützten Kryptowährung und eines bestehenden Mitglieds als Empfänger.

Dauerauftrag“ bezeichnet einen von uns an eine Kryptowährungsbörse übermittelten Kaufauftrag gemäß einer Dauerauftragsanweisung.

Dauerauftragsanweisung“ bezeichnet eine von Ihnen online an uns übermittelte Anweisung zum Kauf eines Anteils an einer unterstützten Kryptowährung in Höhe eines bestimmten Betrags an Papiergeldwährung zu einem bestimmten wiederkehrenden Datum.

Verkaufsauftrag“ bezeichnet eine von uns an eine Kryptowährungsbörse übermittelte Anweisung zum Verkauf von unterstützten Kryptowährungen gemäß einer Auftragsanweisung.

Verkaufspreis“ bezeichnet den Preis (abzüglich der geltenden Gebühren), der von uns an Sie zu zahlen ist für (a) in Bezug auf den Sofort-Kauf/-Verkaufsdienst, den Verkauf Ihrer benannten Anteile an Unterstützten Kryptowährungen; bzw. (b) in Bezug auf den Dienst Abheben in Krypto, den Verkauf von Unterstützten Kryptowährungen.

Unterstütztes Land“ bezeichnet ein Land, in dem wir derzeit den Kryptowährungsdienst anbieten.

Unterstützte Kryptowährungen“ bedeutet die hier aufgeführten Kryptowährungen (die von uns nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert werden können).

Unterstütztes Kryptowährungspaar“ bezeichnet jedes der hier aufgeführten Paare von Kryptowährungen (die von uns nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert werden können).

Auslösepreis“ bezeichnet einen bestimmten Kurs, zu dem Sie Anteile an einer unterstützten Kryptowährung in Papiergeldwährung (oder umgekehrt) umtauschen können.